Hallo,
ich habe gehört, dass Tachojustierung -also das zurückdrehen von Tachos / Kilometerzähler- in Österreich leider nicht verboten ist,
und deswegen leider auch nicht bei der Österreichischen Polizei / Gendarmerie angezeigt werden kann...
STIMMT DAS SO?
Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass ein Fahrzeug mit zurückgedrehtem Tacho käuflich erworben wurde, und die Gendarmerie
eine Anzeige, d.h. die Aufnahme einer Anzeige verweigert hatte, und lediglich auf einen Rechtsanwalt verwiesen mit dem Hinweis, dieses solle zivilrechtlich sein.
Ich danke für alle ernstgemeinten Amntworten!
Hier noch ein Hinweis auf YouTube Videos zu diesem Thema, die trotz meines Hinweises an YouTube leider nicht gelöscht wurden
http://www.youtube.com/results?hl=de&pq=...=N&tab=w1&gl=DE